Gefahrgut

Der Gefahrgutbeauftragte


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Gestellung des Gefahrgutbeauftragten

Gestellung gemäß § 2 GbV
Wir stellen für Betriebe oder Gesundheitseinrichtungen, die einen Gefahrgutbeauftragten benötigen die entsprechende Fachkraft. 

Der Einsatz einer externen Kraft ist ohne Probleme möglich.

 +Beratung des Unternehmens über geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften

 + Führung von Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit

 + Erstellung des Jahresberichts

 + Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen

 + Durchführung der vorgeschriebenen Schulungen 

Unsere Leistungen

Wer braucht denn eigentlich einen Gefahrgutbeauftragten?


Gemäß § 3 der GbV müssen Unternehmer oder Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

Eine grundlegende Neuerung ist ab dem Jahr 2023 bezüglich der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten zu beachten. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung müssen ab jetzt auch Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter lediglich als Absender beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten ernennen. Dies können natürlich auch Abfälle sein (infektiöses Material aus Krankenhäusern oder ölhaltige Betriebsmittel aus der Produktion).

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